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FAQ für Antragstellende

1. IN WELCHEN BEREICHEN FÖRDERT DIE STIFTUNG MERCATOR PROJEKTE?

Alle Informationen zu unseren Förderkriterien finden Sie bei unseren Informationen für Antragstellende.

2. WER KANN SICH UM EINE FÖRDERUNG BEWERBEN?

Die Stiftung Mercator darf nur formal als gemeinnützig anerkannte Körperschaften und öffentlich-rechtlich verfasste Körperschaften mit Sitz in Deutschland unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Hochschulen, gemeinnützige Vereine und NGOs. Körperschaften mit Sitz im Ausland können nur dann eine Förderung erhalten, wenn sie alle Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Gewinnorientierte Körperschaften können nicht gefördert werden. Einzelpersonen werden nur im Rahmen von bestehenden Stipendienprogrammen der Stiftung unterstützt.

3. WAS FÖRDERT DIE STIFTUNG MERCATOR NICHT?

Bitte prüfen Sie hierzu die Förderkriterien der Stiftung Mercator.

4. KANN ICH MITTELS EINER KURZEN VORABANFRAGE BEREITS KLÄREN, OB MEIN ANTRAG AUSSICHT AUF BEWILLIGUNG HAT?

Wenn Sie bei der Stiftung Mercator einen Förderantrag einreichen möchten, lesen Sie bitte vorher die Informationen zu unseren Fördervoraussetzungen und Ausschlusskriterien und überprüfen Sie, ob Ihr Vorhaben damit vereinbar ist. Wenn Sie zu einem positiven Ergebnis kommen, können Sie im ersten Schritt eine Antragsskizze einreichen. Wird diese Antragsskizze von uns positiv bewertet, werden wir Sie im nächsten Schritt auffordern, einen Vollantrag zu stellen.

5. WELCHE INFORMATIONEN UND DOKUMENTE MUSS DIE ANTRAGSSKIZZE BEINHALTEN?

Alle Informationen zur Antragsskizze finden Sie unter Informationen für Antragstellende.

6. AN WEN UND IN WELCHER FORM MUSS ICH MEINE ANTRAGSSKIZZE RICHTEN?

Bitte senden Sie die Antragsskizze formlos als E-Mail an @  oder an Ihre*n Ansprechpartner*in im inhaltlich zuständigen Team.

7. GIBT ES FESTE FRISTEN UND TERMINE FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG?

Es gibt keine festen Fristen und Termine für die Antragstellung. Sie können zu jeder Zeit eine Antragsskizze bei der Stiftung Mercator einreichen.

8. GIBT ES EINE FINANZIELLE UNTER- BZW. OBERGRENZE FÜR DIE FÖRDERUNG VON PROJEKTEN?

Nein, es gibt weder eine finanzielle Unter- noch eine Obergrenze für die Förderung von Projekten. Die von der Stiftung Mercator bewilligten Projekte haben je nach Ziel und Ansatz ein Fördervolumen von mehreren tausend Euro bis hin zu zweistelligen Millionenbeträgen.

9. WANN UND WO KANN ICH MICH FÜR EIN STIPENDIENPROGRAMM BEWERBEN?

Aktuelle Ausschreibungen von Stipendienprogrammen veröffentlichen wir stets online mit den jeweiligen Angaben zu Bewerbungsformalitäten.

10. FÖRDERT DIE STIFTUNG MERCATOR AUCH PROJEKTE IM AUSLAND? WAS IST ZU BEACHTEN, WENN DER*DIE ANTRAGSTELLER*IN IM AUSLAND SITZT?

Entsprechend ihren Schwerpunkten ist die Stiftung Mercator international vor allen in den Regionen Europa/Türkei und China aktiv. Wenn eine Körperschaft mit Sitz in Deutschland Fördermittel für ein Projekt im Ausland beantragen möchte, ist dies ohne Weiteres möglich. Körperschaften mit Sitz im Ausland können nur dann eine Förderung erhalten, wenn sie alle Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Hierfür ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich am besten vor einer Antragstellung bei uns, ob die von Ihnen gewünschte Auslandsförderung rechtlich überhaupt möglich ist.

11. WO FINDE ICH DIE FORMULARE FÜR EINE ANTRAGSTELLUNG?

Eine Antragsskizze können Sie formlos stellen. Für den Vollantrag verwenden Sie bitte unser Formular, das Sie unter Informationen für Antragstellende finden.

12. WORAUS BESTEHEN DIE UNTERLAGEN EINES VOLLANTRAGS?

12. WORAUS BESTEHEN DIE UNTERLAGEN EINES VOLLANTRAGS?

Zusätzlich zu den Angaben der Antragsskizze sollte der Vollantrag folgende Informationen enthalten:

  • Antragsformular der Stiftung Mercator
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Konkret messbare Projektziele
  • Angabe zu den gesellschaftlichen Wirkungen des Projekts
  • Angaben zu allen Projektbeteiligten (insbesondere Mitantragsteller*innen, Projektleitung, Kooperationspartner*innen, Kofinanzierer*innen)
  • Detaillierter Finanzplan (bitte das Muster der Stiftung Mercator verwenden, das Sie unter Informationen für Antragstellende finden)

Hinweis: Der Stiftung Mercator ist Klimaschutz sehr wichtig. Daher ermöglichen wir die Kompensation der im Kontext von projektbezogenen Dienstreisen entstandenen Treibhausgasemissionen. Die Kompensationskosten können im Finanzplan unter Reisekosten (mit)erfasst werden.

  • Zeit- und Meilensteinplan
  • Angaben zur Evaluation des Projekts
  • Angaben zur Nachhaltigkeit des Projekts
  • Bitte senden Sie Ihren Vollantrag und alle Anlagen formlos als E-Mail an den/die zuständige(n) Projektmanager*in.

Sofern der Antragstellende eine gemeinnützige Körperschaft ist, sollte außerdem der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts mit eingereicht werden.

13. WIE MUSS DER FINANZPLAN AUSSEHEN?

Bitte benutzen Sie für den Finanzplan unser Musterformular.

14. WIE LANGE DAUERT DIE BEARBEITUNG EINES FÖRDERANTRAGS?

Sofern ein Förderantrag (Antragsskizze beziehungsweise Vollantrag) keinen Erfolg hat, informieren wir Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen über die Ablehnung. Im Falle einer Bewilligung dauert das Verfahren mehrere Monate.

15. DÜRFEN MEHRERE FÖRDERANTRÄGE VON DEMSELBEN ANTRAGSTELLENDEN PARALLEL GESTELLT WERDEN?

Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, dürfen mehrere Anträge parallel gestellt werden.

16. WENN ICH VON DER POSITIVEN FÖRDERENTSCHEIDUNG ERFAHRE, WANN KANN MEIN PROJEKT DANN STARTEN?

Die Bewilligung wird erst dann wirksam, wenn die Fördervereinbarung von beiden Seiten – Stiftung Mercator und Antragsteller – rechtswirksam unterschrieben worden ist. Dies kann im Einzelfall mehrere Wochen nach der Bewilligung dauern, ist meist jedoch schneller abgeschlossen. Unmittelbar danach kann die Förderung beginnen. Im Einzelfall kann eine Förderung rückwirkend beginnen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird und der Förderbeginn nach unserer Gremiensitzung liegt, in der über den Antrag entschieden wurde.

17. WAS MUSS ICH IN DER PHASE ZWISCHEN DER BEWILLIGUNG UND DEM PROJEKTSTART MACHEN?

Nachdem unsere internen Gremien einen Vollantrag bewilligt haben, lassen wir Ihnen so schnell wie möglich die Förderdokumente zukommen. Diese bestehen aus

  • einem kurzen Bewilligungsschreiben,
  • einer Fördervereinbarung,
  • unseren Förderrichtlinien,
  • der Projektbeschreibung und
  • dem Finanzplan.

Häufig müssen einzelne Formulierungen der Fördervereinbarung noch zwischen der Stiftung Mercator und dem*der Antragsteller*in (Geschäftsführung, Projektleitung, Verwaltung) abgestimmt werden. Sobald alle Förderdokumente abgestimmt sind, schicken wir Ihnen die Unterlagen offiziell und von unserer Seite bereits unterschrieben zu. Bitte zeichnen Sie die Fördervereinbarung nach Erhalt gegen und schicken Sie uns ein Exemplar zurück. Sofern der Mittelempfänger eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft ist, reichen Sie uns bitte spätestens jetzt eine aktuelle Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamts ein. Außerdem benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Zahlplan, aus dem Zeitpunkt und Höhe der einzelnen von Ihnen gewünschten Zahlungstranchen hervorgehen, sowie am besten gleich auch den Mittelabruf für die erste Tranche. Schließlich werden wir uns mit Ihnen über die öffentliche Auftaktkommunikation des Projekts bzw. der Mercator-Förderung verständigen.

18. WIE SIEHT DIE ZUSAMMENARBEIT MIT DER STIFTUNG MERCATOR WÄHREND DER PROJEKTDURCHFÜHRUNG KONKRET AUS?

Eine Antwort zu dieser Frage finden Sie in unseren Informationen für Geförderte.

19. WAS IST, WENN ICH DAS PROJEKT INNERHALB DER VEREINBARTEN LAUFZEIT NICHT ABSCHLIESSEN KANN? KANN ICH EINE VERLÄNGERUNG MEINES PROJEKTS BEANTRAGEN

Unsere Förderprojekte haben klar definierte Start- und Endtermine. Wenn absehbar ist, dass Sie das Projekt bis zu dem vereinbarten Endtermin nicht abschließen können, können Sie einen Antrag auf kostenneutrale Verlängerung stellen. Der Verlängerungsantrag muss begründet werden. Die Stiftung Mercator stellt für den Verlängerungszeitraum grundsätzlich keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung.

20. WAS IST BEIM PROJEKTABSCHLUSS ZU BEACHTEN?

Die Stiftung Mercator benötigt von Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss einen Projektbericht und einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel. Außerdem sind nicht verbrauchte Restmittel an die Stiftung Mercator zurückzuzahlen.

21. BESTEHEN NACH ABSCHLUSS EINES PROJEKTS ZWISCHEN DER STIFTUNG MERCATOR UND DEM GEFÖRDERTEN NOCH VERPFLICHTUNGEN?

Nach Abschluss eines Projekts bestehen keinerlei Verpflichtungen mehr zwischen dem Geförderten und der Stiftung Mercator.

22. AN WEN KANN ICH WEITERE FRAGEN ZUR FÖRDERUNG RICHTEN?

Bitte lesen Sie sich zunächst unsere Informationen für Antragstellende beziehungsweise unsere Informationen für Geförderte durch. Finden Sie dort nicht alle Antworten zu Ihren Fragen, setzen Sie sich gerne mit uns über unser Kontaktformular oder telefonisch in Verbindung. Die Ansprechpartner*innen in den inhaltlich zuständigen Teams finden Sie auf unserer Teamseite.

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