Wenn Sie bei der Stiftung Mercator eine Förderung beantragen möchten, lesen Sie bitte zunächst die Informationen zu unseren Förderkriterien und überprüfen Sie, ob Ihr Vorhaben damit vereinbar ist. Bei weitergehenden Fragen lesen Sie bitte unsere FAQ für Antragstellende.
Um den Aufwand bei allen Beteiligten möglichst gering und effizient zu gestalten, arbeiten wir mit einem zweistufigen Antragsverfahren.
Bitte reichen Sie zunächst nur eine Antragsskizze ein. Die Antragsskizze sollte folgende Informationen enthalten:
Keine Antragsfristen
Sie können Ihre Antragsskizze jederzeit einreichen. Es gibt keine allgemeinen Antragsfristen. Bitte senden Sie die Antragsskizze formlos als E-Mail an info (at) stiftung-mercator.de oder an die zuständigen Projektmanager*innen. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung.
Vorprüfung durch Stiftung
Nach Eingang prüfen wir Ihre Antragsskizze. Die Prüfung kann bis zu 6 Wochen dauern. Wir möchten Sie bitten, während dieser Phase von Nachfragen bei der Stiftung Mercator abzusehen. Denn erst nach der Vorprüfung können wir Aussagen zu Ihrem Vorhaben treffen. Sofern von unserer Seite Fragen bestehen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, werden wir Sie einladen, einen ausführlichen Vollantrag einzureichen.
Zusätzlich zu den Angaben der Antragsskizze sollte der Vollantrag folgende Informationen enthalten:
Bitte senden Sie Ihren Vollantrag und alle Anlagen formlos als E-Mail sowie ergänzend dazu das Antragsformular mit Ihrer Unterschrift per Post an die/den zuständige(n) Projektmanager*in.
Prüfung durch Stiftung
Ihr Vollantrag wird anschließend stiftungsintern geprüft. Gegebenenfalls ist eine Überarbeitung des Vollantrags erforderlich. In vielen Fällen holen wir außerdem ein externes Gutachten zur Bewertung Ihres Vorhabens ein. Sofern von unserer Seite Klärungsbedarf besteht, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung
Endgültige Entscheidung durch Beiratsausschuss oder Geschäftsführung
Die endgültige Entscheidung über den Vollantrag fällt der Beiratsausschuss oder – bei Förderbeträgen bis 100.000 Euro – die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Beiratsausschusses der Stiftung Mercator.