Die Stiftung Mercator verfolgt einen strategischen Förderansatz: Wir wählen unsere Förderprojekte in erster Linie danach aus, ob sie zur Erreichung der gesellschaftspolitischen Ziele in unseren Clusterthemen und Handlungsfeldern beitragen. Dieser Ansatz setzt sich natürlich nach der Bewilligung fort. Wir verstehen unsere Förderung als eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Geförderten. Daher sprechen wir auch nicht von Bewilligungsempfänger*innen, sondern von Projektpartner*innen.
Stiftung und Projektpartner*innen arbeiten in den geförderten Projekten auf gemeinsam definierte Ziele hin. Eine enge und intensive Projektbetreuung durch die Stiftung ist daher für uns selbstverständlich. Die Projektmanager*innen und Mitarbeiter*innen der Stiftung Mercator verfügen über eine hohe Expertise in ihren jeweiligen Fachgebieten. Sie betreuen und beraten unsere Projektpartner*innen in vielen Fragen des Projekt- und Finanzmanagements, der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen sowie der strategischen Öffentlichkeitsarbeit. Im Gegenzug erwarten wir von unseren Projektpartner*innen eine professionelle, an den gemeinsamen Zielen orientierte Arbeitsweise.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ für Geförderte.
1. FÖRDERRICHTLINIEN
Die rechtliche Grundlage unserer Förderung besteht im Wesentlichen aus (1.) einer individuellen Fördervereinbarung, die zwischen der Stiftung Mercator und dem/der jeweiligen Projektpartner*in geschlossen wird, und (2.) unseren allgemeinen Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien sowie der Leitfaden der ökologischen Nachhaltigkeit für Projektpartner stehen hier zum Download bereit:
Leitfaden der ökologischen Nachhaltigkeit für Projektpartner
2. ZAHLPLAN UND MITTELABRUF
Unmittelbar nach dem Abschluss der Fördervereinbarung stellt der/die Projektpartner*in einen Zahlplan für die gesamte Projektlaufzeit auf, in dem festgelegt wird, welche Fördermittel zu welchen Auszahlungsterminen benötigt werden. Planungsänderungen können in Abstimmung mit der Stiftung Mercator im Verlauf des Projekts vorgenommen werden.
Spätestens vier Wochen vor den zu Projektbeginn vereinbarten Auszahlungsterminen muss die Überweisung der Mittel schriftlich angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass die Stiftung Mercator die Mittel nicht automatisch aufgrund des Zahlplans überweist, sondern nur auf ausdrückliche Mittelanforderung.
Bitte verwenden Sie für die Erstellung des Zahlplans und die Mittelabrufe das folgende Formular:
3. BESTÄTIGUNG ÜBER MITTELZUWENDUNG
Nach Eingang der Fördermittel bei den Empfänger*innen benötigt die Stiftung Mercator eine sogenannte Mittelzuwendungsbestätigung. Bitte nutzen Sie dazu das zu der Rechtsform Ihrer Institution passende Formular von der Website des Bundesfinanzministeriums (Eingabe des Suchbegriffs „Geldzuwendung“).
4. NACHWEIS ÜBER DIE VERWENDUNG DER MITTEL
Die Stiftung Mercator benötigt regelmäßig Nachweise über die Verwendung der Fördermittel. Die Häufigkeit der Nachweispflicht richtet sich nach der Dauer des von uns geförderten Vorhabens:
- Soweit der Förderzeitraum eines Projekts innerhalb eines Kalenderjahres liegt, ist innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss ein ausgefülltes Formular zur Mittelverwendung einzureichen.
- Soweit der Förderzeitraum eines Projekts mehr als ein Kalenderjahr betrifft, ist jeweils bis Ende Februar ein Zwischenverwendungsnachweis für den Zeitraum des letzten Kalenderjahres sowie zwei Monate nach Projektabschluss ein Gesamtverwendungsnachweis einzureichen.
Wir behalten uns vor, über die jährlichen Nachweispflichten hinaus weitere Zwischenabrechnungen einzufordern oder vor Ort Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen.
Die Vorausfüllung und Prüfung der Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweise erfolgt seit 2020 über ein Online-Formular, das Sie von Ihrer*m zuständigen Projektmanager*in erhalten werden. Einen exemplarischen Einblick in die Struktur bietet die Vorschau des Formulars.
5. ERSTELLUNG VON PROJEKTBERICHTEN
Es sind zudem regelmäßig schriftliche Berichte zu verfassen, die Auskunft darüber geben, wie sich das Projekt entwickelt. Die Häufigkeit der schriftlichen Berichterstattung richtet sich nach der Dauer des von uns geförderten Vorhabens:
- Soweit der Förderzeitraum eines Projekts innerhalb eines Kalenderjahres liegt, ist innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss ein Projektbericht einzureichen.
- Soweit der Förderzeitraum eines Projekts mehr als ein Kalenderjahr betrifft, ist jeweils bis Ende Februar ein schriftlicher Zwischenbericht für den Zeitraum des letzten Kalenderjahres sowie zwei Monate nach Projektabschluss ein Abschlussbericht über den gesamten Projektzeitraum einzureichen.
Bitte nutzen Sie für die Zwischen- und Abschlussberichte das folgende Formular:
Sofern Sie eine Förderung von einer Partnergesellschaft der Stiftung Mercator erhalten, verwenden Sie bitte die von dieser bereitgestellten Berichtsformulare.
Darüber hinaus behält sich die Stiftung vor, jederzeit weitere Projektinformationen anzufordern, die Projektstandorte zu besuchen und Gespräche mit Personen zu führen, die in das Vorhaben involviert sind.
6. ANTRAG AUF KOSTENERSTATTUNG
Bitte nutzen Sie für Anträge auf Honorar- und Reisekostenerstattung folgendes Formular:
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ für Geförderte.