Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Pro-zent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen entsprechend um min-destens 40 Prozent reduziert werden. Die Bepreisung von CO₂ innerhalb des Europäischen Emissionshan-dels (EU-ETS) ist zur Erreichung dieser Ziele – neben der Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien – eine der zentralen Maßnahmen der europäischen Klimapolitik.
Bis zum Jahr 2017 haben die europäischen Anlagen innerhalb des EU-ETS ihre Emissionen gegenüber dem Basisjahr 2005 um 25,3 Prozent reduziert. Der Beitrag des Emissionshandels zu den beobachteten Emissionsminderungen war bisher jedoch stark begrenzt: Eine systematische Überausstattung der Emittenten mit Zertifikaten, zusätzliche JI/CDM-Zer-tifikate sowie – zu einem geringeren Teil – bei der Cap-Festsetzung noch nicht berücksichtigte (zusätzliche) nationale Klimaschutzmaßnahmen (Energie-effizienz, Ausbau Erneuerbarer Energien) haben eine Zertifikateknappheit innerhalb des EU-ETS weitestgehend verhindert. De facto lief das Cap im EU-Emissionshandel damit ins Leere.
Nach mehreren kleineren Reformen haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf eine grundlegende Reform des EU-ETS verständigt. Sie ist im April 2018 in Kraft getreten und bildet den Rahmen für die vierte Handelsperiode (2021 bis 2030). Ziel der Reform war es, den EU-ETS im Hinblick auf das Klimaschutzziel 2030 wieder als wirkungsvolles Klimaschutzinstrument zu etablieren, indem die bestehenden strukturellen Überschüsse schrittweise abgebaut werden.