Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Pro-zent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen entsprechend um min-destens 40 Prozent reduziert werden. Die Bepreisung von CO₂ innerhalb des Europäischen Emissionshan-dels (EU-ETS) ist zur Erreichung dieser Ziele – neben der Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien – eine der zentralen Maßnahmen der europäischen Klimapolitik.
Bis zum Jahr 2017 haben die europäischen Anlagen innerhalb des EU-ETS ihre Emissionen gegenüber dem Basisjahr 2005 um 25,3 Prozent reduziert. Der Beitrag des Emissionshandels zu den beobachteten Emissionsminderungen war bisher jedoch stark begrenzt: Eine systematische Überausstattung der Emittenten mit Zertifikaten, zusätzliche JI/CDM-Zer-tifikate sowie – zu einem geringeren Teil – bei der Cap-Festsetzung noch nicht berücksichtigte (zusätzliche) nationale Klimaschutzmaßnahmen (Energie-effizienz, Ausbau Erneuerbarer Energien) haben eine Zertifikateknappheit innerhalb des EU-ETS weitestgehend verhindert. De facto lief das Cap im EU-Emissionshandel damit ins Leere.
Nach mehreren kleineren Reformen haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf eine grundlegende Reform des EU-ETS verständigt. Sie ist im April 2018 in Kraft getreten und bildet den Rahmen für die vierte Handelsperiode (2021 bis 2030). Ziel der Reform war es, den EU-ETS im Hinblick auf das Klimaschutzziel 2030 wieder als wirkungsvolles Klimaschutzinstrument zu etablieren, indem die bestehenden strukturellen Überschüsse schrittweise abgebaut werden.

Details zur Publikation

AutorDr. Patrick Graichen, Philipp Litz, Dr. Felix Chr. Matthes, Hauke Hermann
Heraus­geberAgora Energiewende und Öko-Institut
Seiten36
Veröffentlichung 2018
SpracheDeutsch

Downloads zur Publikation