Die Energienetzregulierung in Deutschland hat ein grundlegendes Transparenzproblem: Während über die beiden anderen großen Kostenblöcke im Strom-preis – die EEG-Umlage und den Börsenstrompreis –eine große Transparenz herrscht und so die vielen Diskussionen über Kostenminimierungen erst möglich werden, ist das Zustandekommen der Netzentgeltentscheidungen eine Blackbox. Dritte, jenseits der jeweiligen Netzbetreiber und der Regulierungsbehörden, erhalten kaum einen Einblick und wenn, dann sind die entsprechend herausgegebenen Bescheide an vielen Stellen geschwärzt. Dagegen hat ein Stromvertrieb Verfassungsbeschwerden eingereicht, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom September 2017 jedoch nicht zur Entscheidung angenommen hat. Die Begründung des Gerichts: Grundrechtsverletzungen seien von den Beschwerdeführern nicht substantiiert dargelegt, auch in der Sache sei eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht zu erkennen.

Details zur Publikation

Heraus­geberAgora Energiewende
Seiten17
Veröffentlichung 2018
SpracheDeutsch

Downloads zur Publikation