In ihrem Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD im März 2018 die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis zum Jahr 2025 vereinbart.1 Damit stellt sich die Frage nach dessen konkreter Ausgestaltung. Vor diesem Hintergrund haben Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), die Stiftung Mercator, die Bertelsmann Stiftung und die Robert Bosch Stiftung gemeinsam einen kontinuierlichen Austausch der an der Gestaltung und Umsetzung des Rechtsanspruchs beteiligten Akteure sowie Expert*innen initiiert. In bislang drei thematisch aufeinander aufbauenden Workshops wurde darüber beraten, wie eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Rechtsanspruchs aussehen kann. Im Rahmen dieser Expert*innenrunde wurde das vorliegende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Inhalt des Gutachtenauftrags ist es, mögliche Regelungsoptionen von Qualitätsfragen im Ganztag auf Bundesebene unter Berücksichtigung der Interessen und Perspektiven der Bundesländer zu erarbeiten. Das Gutachten baut dabei auf zwei vorgängigen Rechtsgutachten von Johannes Münder auf, die dieser im Juni 2017 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ)2 bzw. im Dezember 2018 für die Bertelsmann Stiftung3 erstattet hat.