In der kommenden Legislaturperiode wird es darum gehen, den Ausstieg aus der Kohleverstromung zu beschließen. Denn anders sind die deutschen Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Die Bundesregierung hat hierzu im Klimaschutzplan 2050 die Gründung einer entsprechenden Kommission angekündigt.
Mit den 11 Eckpunkten für einen Kohlekonsens hat Agora Energiewende im vergangenen Jahr einen Vorschlag vorgelegt, wie ein solcher Ausstieg im Konsens mit allen Betroffenen bewältigt werden kann. Der Vorschlag orientierte sich dabei am bereits beschlossenen Atomkonsens.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. Dezember 2016 sein Urteil über die Klagen der Kernkraftwerksbetreiber gegen den Atomausstieg gefällt und darin das Atomausstiegsgesetz bestätigt. Vor diesem Hintergrund haben wir die Kanzlei Becker Büttner Held beauftragt, die Übertragbarkeit des Urteils auf ein Kohleausstiegsgesetz in Anlehnung an den Atomausstieg umfassend zu prüfen. Das Ergebnis: Die Politik hat auch beim Kohleausstieg einen sehr weiten Gestaltungsspielraum.