Rund 30.000 Kinder im schulpflichtigen Alter leben in Deutschland ohne Aufenthaltsstatus. Ein Großteil dieser Kinder geht nicht zur Schule. Verantwortlich sind hierfür die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer, die Eltern, Schülern und Lehrern keine einheitliche Rechtssicherheit gewähren. Es ist deshalb eine bundesweite Abschaffung der Übermittlungspflicht für Schulleitungen, Lehrer und Schulbehörden und eine Stärkung der Rechtspraxis auf Landesebene notwendig. Das zeigt eine Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration im Auftrag der Stiftung Mercator, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Diese vergleicht die unterschiedlichen Bedingungen und Rechtspraktiken in den Bundesländern und die Zahl der Betroffenen.
Handlungsempfehlung auf Bundesebene
„Der Zugang und das Recht auf Bildung ist allgemeines Menschenrecht. Dieses muss auch Kindern irregulärer Migranten eingeräumt werden“, so Dr. Bernhard Lorentz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stiftung Mercator. „Wir fordern – anders und weitreichender als dies bislang diskutiert wurde – eine bundesweite Regelung, die die Übermittlungspflicht für Schulleitungen, Lehrer und Schulbehörden abschafft.“ Durch eine Änderung des Paragraphen §87 Abs. 2 im Aufenthaltsgesetz würden einerseits Schulleitungen und andererseits Familien ohne Aufenthaltsstatus die notwendige umfassende Rechtssicherheit und klare Handlungsanleitungen erhalten.
Handlungsempfehlungen auf Länderebene und kommunaler Ebene
Solange keine gesetzliche Regelung auf Bundesebene den Schulzugang von Kindern irregulärer Zuwanderer einheitlich und verbindlich regelt, muss eine entsprechende Rechts- und Verwaltungspraxis auf kommunaler und Länderebene gestärkt werden. Länder und Kommunen können so wichtige positive Signale für einen Schulbesuch statusloser Kinder setzen.
Deshalb spricht sich die Stiftung Mercator aufbauend auf die Empfehlungen in der SVR-Studie für folgende Maßnahmen aus, um den Schulzugang von Kindern ohne Aufenthaltsstatus zu erleichtern:
Die Studie „Humanität und Staatsräson auf Kollisionskurs: Der Schulzugang von Kindern irregulärer Zuwanderer“ finden Sie hier.