Pressemitteilung
Essen, 21.08.2017

Verwaltungen haben mit Flexibilität und Improvisationskunst auf die große Zahl Geflüchteter in den letzten zwei Jahren reagiert. Die Studie „Städte und Gemeinden in der Flüchtlingspolitik. Welche Probleme gibt es – und wie kann man sie lösen?“ macht deutlich, dass von einem Staatsversagen keine Rede sein kann. Gleichzeitig hält sie fest, dass trotz vieler Erfolge im Arbeitsalltag der Verwaltungen noch vielfältige Defizite zu erkennen sind. Nun muss die Politik unterstützen, um die Arbeit der Verwaltungen noch besser zu machen. Die vorliegende Studie gibt dazu konkrete Empfehlungen.
Im Zuge der globalen Flüchtlingskrise sind in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 1.120.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Die staatlichen Behörden waren dafür nicht vorbereitet. Die Studie des Verwaltungs-wissenschaftlers Prof. Dr. Jörg Bogumil von der Ruhr Universität Bochum beruht schwerpunktmäßig auf Erkenntnissen aus den Kommunen Arnsberg und Bochum und zeigt eindrucksvoll auf, wie in den Behörden mit Improvisationskunst und Flexibilität auf diese außergewöhnliche Situation reagiert wurde. Vor allem formuliert sie konkrete Handlungsempfehlungen für eine Neugestaltung der Aufgabenverteilung:

  1. Hauptforderung der Studie an die Politik, ist die Reduzierung der komplexen Zuständigkeiten im Bereich Asyl und Integration im Bundesstaat und die Bündelung der kommunalen Verwaltungstätigkeit im Bereich Migration und Integration. Auf kommunaler Ebene wird eine Zusammenlegung der Aufgabenbereiche der Ausländerbehörde, Sozialleistungen und Unterbringung in einer Verwaltungseinheit empfohlen.
  2. Generell flexibler sollte sich auch die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen gestalten, mit mehr Augenmerk auf die Bedürfnisse der spezifischen Zielgruppe. Die verstärkte Arbeit mit Pauschalierungen anstatt von aufwändigen Einzelfallprüfungen (z.B. bei Anträgen auf Erstausstattung für eine Wohnung oder auf Übersetzung von Zeugnissen) oder die stärkere Einbindung von Praxisprüfungen im Anerkennungsverfahren von Berufsabschlüssen könnten die Verwaltungen beispielsweise entlasten und Integrationserfolge erleichtern. Des Weiteren spricht sich Prof. Bogumil für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) aus: „Die aktuelle Regelung zum Leistungsbezug durch Geflüchtete bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand, obwohl tatsächlich nur sehr geringe Leistungsunterschiede bestehen. Eine generelle Öffnung des SGB II auch für Asylbewerber würde hier Abhilfe schaffen.“
  3. Nicht zuletzt stellt die Studie dar, dass für die beteiligten Verwaltungsstellen große Belastungen durch zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe und zu häufige Rechtsänderungen entstehen. „Künftig sollte auf symbolische Rechtsänderungen aus politischen Motiven verzichtet werden, da diese die Arbeit vor allem in den Kommunalverwaltungen erheblich verkomplizieren und gleichzeitig wenig bewirken“, sagt Prof. Dr. Bogumil.

Dr. Wolfgang Rohe, Geschäftsführer der Stiftung Mercator führt aus: „Pauschale Urteile oder kräftige, aber realitätsferne Forderungen helfen nicht weiter. Die Studie erschließt, wo politische Entscheidungen tatsächlich die Situation verbessern können.“
Problemlagen existieren nicht nur auf kommunaler Ebene. Auch die Zuständigkeitsregelungen und Aufgabenverteilung auf der Landes- und Bundesebene bieten Ansatzpunkte für Optimierungen. Dabei müssen übergeordnete gesetzliche Aspekte, bis hin zum verfassungsrechtlichen Rahmen, bewertet werden. Diese Ebene soll in einem Folgeprojekt, das ebenfalls durch die Stiftung Mercator gefördert wird, in den Blick genommen werden.
Die Kurzfassung der Studie steht für Sie unter www.stiftung-mercator.de/Verwaltungshandeln_Flüchtlingspolitik_Kurzfassung zur Verfügung.

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Lothar Kuhn
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