Die zunehmende kulturelle Diversität unserer Gesellschaft macht sich auch in der Justiz bemerkbar: Um Sprachbarrieren zu überwinden, werden qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer benötigt. Um kulturelle Einflüsse und Unwissen über den Rechtsstaat zu erkennen und mit diesen Herausforderungen produktiv umzugehen, ist interkulturelle Kompetenz gefordert.
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) eine eigene Einrichtung gegründet, die die Beschäftigten der Justiz dabei unterstützt, jedem einzelnen Menschen unabhängig von seiner Herkunft und kulturellen Prägung gerecht zu werden und einen gleichwertigen Zugang zum Rechtsstaat zu ermöglichen. Das ZIK befasst sich mit der Wirkung sozialisationsbedingter Unterschiede an Gerichten und im Justizvollzug und fördert effektives Handeln sowie zielgruppengerechte Kommunikation.
Mit dem Projekt „Diversität und Justiz in NRW – Interkulturalität in der Rechtspraxis“ entwickelt das ZIK den professionellen Umgang der Justiz mit gesellschaftlicher Vielfalt weiter. Das auf drei Jahre angelegte Vorhaben, das im Rahmen der Ruhr-Konferenz zusammen mit Expert*innen entwickelt wurde, wird von der Stiftung Mercator mit 500.000 Euro gefördert. Damit unterstützt die Stiftung Mercator ein zweites Projekt zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz in Institutionen der öffentlichen Sicherheit, nachdem bereits seit 2019 das Forschungsprojekt „ZuRecht – Die Polizei in der offenen Gesellschaft“ gefördert wird.
Das Projekt „Diversität und Justiz in NRW – Interkulturalität in der Rechtspraxis“ ist in zwei eigenständige Teilvorhaben unterteilt, die mit sich einander ergänzenden Ansätzen den professionellen Umgang der Justiz mit gesellschaftlicher Vielfalt fördern:
In Zusammenarbeit mit dem Kölner Institut für interkulturelle Kompetenz e. V. (KIIK) wird im ersten Teilprojekt ein modernes Aus- und Fortbildungskonzept entwickelt, um die interkulturellen Kompetenzen der Justizangehörigen und einen migrationssensiblen, diversitätsgerechten Umgang mit Bürger*innen zu fördern. Im Rahmen der interkulturellen Fortbildungen geht es zum einen darum, mögliche kulturelle Missverständnisse zu erkennen und die Handlungs- und Kommunikationssicherheit von Justizbeschäftigten in interkulturellen Interaktionssituationen zu erhöhen. Die Fortbildungen werden aber auch zu einer weiteren Sensibilisierung für migrationsspezifische Erfahrungen, Ausgrenzungsprozesse, Vorurteile, Stereotypen und Rassismus beitragen.
Das zweite Teilprojekt sieht den innovativen Einsatz sogenannter Sprach- und Kulturmittler im Rahmen eines Pilotversuchs vor. Die Angehörigen der für den Pilotversuch ausgewählten Berufsgruppen erhalten hierbei die Möglichkeit, in besonders komplexen Situationen speziell für diesen Bereich geschulte Sprach- und Kulturmittler als Expert*innen hinzuzuziehen. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit der SprInt eG Wuppertal justizspezifische Fortbildungsmodule entwickelt. Erste Praxiseinsätze sind für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.
Minister Peter Biesenbach: „Unser Rechtsstaat gehört zu den größten Errungenschaften einer demokratischen Gesellschaft, die wir mit allen Kräften verteidigen müssen. Ein starker Rechtsstaat kann sich aber nicht allein auf repressives Handeln beschränken. Die Stärke eines Rechtsstaates zeichnet sich vielmehr und vor allem dadurch aus, dass wir alle um die Bedeutung der rechtsstaatlichen Werte und Regeln wissen, diese wertschätzen und uns mit ihnen identifizieren. In diesem Sinne arbeiten wir daran, unser Handeln möglichst kultursensibel zu gestalten. Die unter der Überschrift „Diversität und Justiz in NRW – Interkulturalität in der Rechtspraxis“ entwickelten Projekte nehmen hier eine Vorreiterrolle ein – sie tragen in einem ganz umfassenden Sinn dazu bei, Hindernisse für Teilhabe und Integration abzubauen und den Zugang zum Rechtsstaat zu gewähren.“
Michael Schwarz, Geschäftsführer der Stiftung Mercator: „Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Justiz im Umgang mit Diversität. Es stellt aus unserer Sicht ein Leuchtturmprojekt dar, an dessen Erfahrungen und Ergebnisse wir große Erwartungen knüpfen. In unserem Themenfeld Teilhabe und Zusammenhalt wollen wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken, Diskriminierung entgegenwirken und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. ‚Diversität und Justiz in NRW – Interkulturalität in der Rechtspraxis‘ ist dafür ein wichtiger Baustein.“
Hintergrund Ruhr-Konferenz
Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung NRW, um die Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf fünf zentralen Handlungsfeldern werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Chancenregion gesetzt: Vernetzte Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt; Sichere Energie – gesunde Umwelt sowie Beste Bildung – exzellente Forschung.
Die Umsetzung der 73 in den Themenforen erarbeiteten und von der Landesregierung beschlossenen Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ruhr-konferenz.nrw.