Pressemitteilung
Essen, 28.09.2018

Um den im Koalitionsvertrag festgelegten Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 fristgerecht umzusetzen, tagte am 25. September erstmals eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit Vertretern der Länder und Kommunen. Der Rat für Kulturelle Bildung begrüßt diesen ersten Schritt auf dem Weg zur Lösung einer sehr komplexen und ressortübergreifenden Aufgabe: Um den Rechtsanspruch umzusetzen, müssen grundsätzliche Fragen zur Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geklärt werden sowie ein Qualitätsrahmen zum Personal, zu den Inhalten und zur institutionellen Gestaltung einer Ganztagsbildung festgelegt werden. „Nun ist es wichtig, dass in dem Beteiligungsprozess auch dem Bereich der Kulturellen Bildung eine wichtige Rolle eingeräumt wird“, so Prof. Dr. Eckart Liebau, Vorsitzender des unabhängigen Expertengremiums.
In einem Positionspapier vom Juli hatte der Rat für Kulturelle Bildung bereits einen umfassenden Beteiligungsprozess relevanter Akteure in Form einer Enquete-Kommission empfohlen. Das Papier legt zudem dar, warum Kulturelle Bildung ein grundlegender Teil des Ganztagsangebotes werden muss. „Der Rechtsanspruch bietet eine exzellente Chance, Kinder aus allen Bevölkerungsgruppen mit kulturellen Bildungsangeboten zu erreichen. Für diese Ganztagsangebote muss unbedingt ein Qualitätsrahmen gesetzt werden, damit der Rechtsanspruch zu einer sinnvollen, umfassenden Ganztagsbildung für Kinder wird. Das Recht auf Ganztagsbetreuung als öffentliche Aufgabe ist in erster Linie als ein Bildungsrecht für Kinder zu sehen, bedarf also einer pädagogischen und nicht nur einer sozialund arbeitsmarktpolitischen Begründung beziehungsweise Umsetzung“, so Liebau.
Kulturelle Bildung im Ganztag als gesellschaftliche Chance
Angeleitete Angebote der Kulturellen Bildung in Kitas, Schulen und Horten haben nach aktuellem Forschungsstand gerade für Kinder aus Familien mit niedrigerem Einkommen und schwächerem Bildungshintergrund eine besonders hohe Bedeutung für die Entwicklung eines eigenen Kulturinteresses, das auch zu einer demokratischen Persönlichkeitsbildung in einer pluralistischen Gesellschaft beitragen kann. Über qualitativ hochwertige Ganztagsangebote können die meisten Kinder erreicht werden, unabhängig vom kulturellen Engagement der Familie und deren finanziellen Möglichkeiten. Dementsprechend bedarf es hier besonderer politischer, administrativer und pädagogischer Anstrengungen.
Der Ausbau der Ganztagsangebote muss zugleich als Teil der weiteren Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften gesehen werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat für Kulturelle Bildung auch eine bessere Verzahnung der schulischen mit der außerschulischen Bildung innerhalb und außerhalb der Schule. Dies ist umso dringlicher, als Daten von 2012 bis 2015 zeigen, dass Kooperationen zwischen Grundschulen und kulturellen Einrichtungen in diesem Zeitraum deutlich rückläufig waren.
Angebote und Wirkungen Kultureller Bildung
Kunst zu rezipieren oder selber zu machen hat bei Kindern fundamentale Bedeutung für die Entwicklung von Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeiten. Da die Künste unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten ansprechen, wird eine große Bandbreite gebraucht: von den bildenden Künsten wie Malen, Zeichnen und plastisch arbeiten, über Musik – Singen und mit Instrumenten musizieren –, den darstellenden Künsten mit Theaterspiel und Tanz, bis zur Literatur, mit Formaten des Erzählens oder Reimens. Die Auseinandersetzung mit Fragen ästhetischer Gestaltung in Rezeption und Produktion fördert zugleich komplexe Bildungsprozesse und soziale Qualifikationen. Rationale und emotionale, intellektuelle und kreative, physische und musische, individuelle und soziale Fähigkeiten werden in verschiedenen Formen angesprochen und entwickelt.
Das Positionspapier „10 Minuten über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Chancen für die Kulturelle Bildung“ steht unter www.rat-kulturelle-bildung.de/publikationen zur Verfügung.
Über den Rat für Kulturelle Bildung
Der Rat für Kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich umfassend mit der Lage und der Qualität Kultureller Bildung in Deutschland befasst. Ihm gehören dreizehn Mitglieder an, die verschiedene Bereiche der Kulturellen Bildung repräsentieren: Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften, Medienpädagogik, Pädagogik, Politische Bildung, Soziologie, Kulturelle Bildung und die Künste.
Der Rat für Kulturelle Bildung ist eine Initiative der Bertelsmann Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, Karl Schlecht Stiftung, PwC-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stiftung Mercator und der Stiftung Nantesbuch.
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