Pressemitteilung
Berlin, 30.07.2015

Die Einführung der Blue Card zur Anwerbung von hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigen in Deutschland jährt sich zum dritten Mal. Der SVR zieht Bilanz: In Deutschland hat sich die Blue Card zu einer der zentralen Säulen der deutschen Arbeitsmigrationspolitik entwickelt. In der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten spielt sie nur eine Nebenrolle. Aufgrund des Zuwanderungsbooms von EU-Bürgern nach Deutschland sind Unternehmen derzeit allerdings weniger auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen.
„Drei Jahre nach der Einführung der EU-Blue Card zur Anwerbung von hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigkeiten in Deutschland lässt sich ein doppeltes Fazit ziehen: In Deutschland ist die Blue Card ein Erfolg und hat sich zu einer der zentralen Säulen der deutschen Arbeitsmigrationspolitik entwickelt. In Europa ist sie allerdings ein Flop: In einer Mehrheit der Mitgliedstaaten spielt die Blue Card im Vergleich zu den nationalstaatlichen Anwerbeprogrammen nur eine Neben- oder gar Statistenrolle. Das mit der Blue Card stets verbundene Ziel, eine europäische Antwort auf die arbeitsmigrationspolitischen Offerten der ‚labor migration giants‘ wie den USA, Australien oder Kanada zu geben, die mit Europa um hoch qualifizierte Fachkräfte konkurrieren, wird damit verfehlt“, sagte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Der SVR begrüße daher die jüngst von der Europäischen Kommission gestartete Initiative, die Blue Card etwa durch eine öffentliche Konsultation zu stärken und weiterzuentwickeln.
Ende März 2015 lebten in Deutschland rund 22.000 Drittstaatsangehörige mit einer Blue Card. Diese Zahl wird von einigen Beobachtern als enttäuschend bewertet und zum Anlass genommen, die Blue Card auch in Deutschland als Fehlschlag einzustufen. Dies ist allerdings ein Fehlschluss, weil dabei der Sondereffekt eines Zuwanderungsbooms von Unionsbürgern aus EU-Staaten mit kriselnder Wirtschaft in Richtung Deutschland unberücksichtigt bleibt: Ein hohes Angebot an gut qualifizierten Unionsbürgern, wie es Deutschland derzeit zur Verfügung steht, befreit Unternehmen zumindest in gewissem Umfang vom Druck aktiver Gewinnung von Fachkräften in Staaten außerhalb der EU. Zum eigentlichen Praxistest für die deutsche Blue Card wird es entsprechend dann kommen, wenn die Sondersituation einer historisch sehr hohen Zuwanderung von Unionsbürgern nach Deutschland vorbeigeht und die ‚europäische Lösung‘ in der betrieblichen Personalpolitik vieler Unternehmen nicht mehr ausreicht. Die deutschen Regelungen jedenfalls sind im internationalen Vergleich gut, sodass diesem Praxistest mit Zuversicht entgegengesehen werden kann.
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Christian Joppke und Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan.
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