Im Vorfeld der Beratungen der EU-Innen- und Justizminister zur Verteilung von zwei Flüchtlingskontingenten auf die EU-Mitgliedstaaten spricht sich die SVR-Vorsitzende, Prof. Dr. Christine Langenfeld, für eine verstärkte kollektive Aufnahme von Flüchtlingen aus Staaten in akuten Krisensituationen und für eine faire Verantwortungsteilung in Europa aus.
„Die EU muss endlich eine gemeinsame Antwort auf die Flüchtlingskrise vor der eigenen Haustür finden. Wir brauchen dringend eine verstärkte kollektive Aufnahme von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten. Es müssen sich möglichst alle EU-Mitgliedstaaten an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen, um eine solidarische und faire Teilung von Verantwortung und Finanzlasten in Europa zu erreichen“, sagte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) vor der Tagung der EU-Innen- und Justizminister am 20. Juli in Brüssel. „Europa muss hier eine Lösung finden und seine Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen – im Interesse des Flüchtlingsschutzes, aber auch im Interesse der EU-Mitgliedstaaten an der gemeinsamen Idee einer europäischen Wertegemeinschaft.“
In seinem Jahresgutachten 2015, das heute in englischer Übersetzung veröffentlicht wird, hatte der Sachverständigenrat ein asyl- und flüchtlingspolitisches „Soforthilfe-Programm“ empfohlen. Danach sollen auch kollektive Aufnahmeverfahren zum Einsatz kommen, die das individuelle Asyl ergänzen und an dem sich alle EU-Staaten nach dem Grundsatz der Verantwortungsteilung beteiligen. Das Unionsrecht (Art. 78 Abs. 3 AEUV) sieht die Möglichkeit vor, in Überlastungssituationen die betreffenden Staaten zu unterstützen, auch durch eine Lastenteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Daneben besteht mit der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz von Flüchtlingen bereits seit vielen Jahren ein geeignetes Instrument, das aktuell vor allem syrischen Flüchtlingen eine schnelle und unbürokratische Alternative zum individuellen Asylverfahren bieten könnte. Die Aktivierung der Richtlinie ist allerdings bislang an mangelnder Einigkeit im EU-Ministerrat gescheitert.
„Die steigenden Zahlen von Asylanträgen, gerade auch in Italien, Griechenland und Ungarn verdeutlichen die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik“, sagte Langenfeld. Zudem sollte angesichts des hohen Schutzbedarfs und der momentan fraglichen Rückkehrperspektive vieler Flüchtlinge noch mehr für deren Integration in den europäischen Aufnahmestaaten getan werden.
Die englische Übersetzung des SVR-Jahresgutachtens “Immigration Countries: Germany in an International Comparisonʺ kann hier heruntergeladen werden.
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Claudia Diehl (ab 2015), Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Christian Joppke (ab 2015), Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu (bis 2015), Prof. Dr. Ursula Neumann (bis 2015) und Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan.
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