Pressemitteilung
Essen, 05.07.2018

Die Pläne der Bundesregierung zu einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sollen mit Blick auf ihre Auswirkungen auf das Bildungssystem durch eine Enquete-Kommission „Ganztagsbildung im Grundschulalter unter besonderer Berücksichtigung der Kulturellen Bildung“ ausgeformt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der von sieben Stiftungen getragene, unabhängige Rat für Kulturelle Bildung in seiner aktuellen Expertise „10 Minuten über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Chancen für die Kulturelle Bildung“. Professor Dr. Eckart Liebau, Vorsitzender des 13-köpfigen Expertengremiums, zu den Empfehlungen: „Ziel des Rechtsanspruchs muss eine umfassende Ganztagsbildung für Kinder sein und nicht – wie es die aktuelle Zielsetzung nahelegt – eine bloße Betreuung, die in erster Linie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient. Dabei muss der Kulturellen Bildung eine wichtige Rolle zukommen.“
In dem heute veröffentlichten Positionspapier betont das Gremium die Relevanz kultureller Bildungsangebote für die Persönlichkeitsbildung im Grundschulalter. Gerade für Kinder aus Familien mit niedrigerem Einkommen und schwächerem Bildungshintergrund seien laut Studien Angebote des schulischen Ganztags von besonders hoher Bedeutung für die Entwicklung eines eigenen Kulturinteresses. Das politische Vorhaben des Rechtsan-spruchs ist Bestandteil des Koalitionsvertrags vom März 2018. Ab 2025 sollen Kinder im Grundschulalter An-spruch auf Ganztagsbetreuung haben. Verankern will die Regierung das subjektive Recht im achten Sozialge-setzbuch (SGB VIII), also nicht im staatlichen Schulwesen, für das die Länder auf Grundlage ihrer Kulturhoheit zuständig sind. Vielmehr wären die Kommunen ab 2025 dann formell und weitaus stärker als bislang für die zumeist nachmittäglichen Angebote von Bildung und Betreuung zuständig. „Die Entwicklung eines Qualitätsrah-mens zur Ganztagsbildung im Grundschulalter unter besonderer Berücksichtigung der Kulturellen Bildung ist des-halb dringend geboten“, so Liebau. „Inhalte, personelle Ausstattung, institutionelle Strukturen und die Verzahnung mit dem Curriculum der Schulen bedürfen einer Rahmung, um Mindestvoraussetzungen für (kulturelle) Ganz-tagsangebote definieren zu können.“
Liebau weiter: „Der politische Vorstoß für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist grundsätzlich zu begrüßen. Er bietet gute Chancen für die Sicherung und den Ausbau der Kulturellen Bildung. Aber die Erfüllung der Mindestvoraussetzung, dass kulturelle Ganztagsangebote von qualifiziertem Personal durchge-führt werden, wird derzeit bei Weitem nicht erfüllt!“ Die Expertise „10 Minuten“ verweist darauf, dass bereits jetzt lediglich 13 Prozent des in kulturellen Ganztagsangeboten an Grundschulen tätigen Personals für diesen Be-reich ausgebildet sind. Der Rechtsanspruch werde diese personell prekäre Situation voraussichtlich erst einmal weiter verschlechtern, wenn nicht sehr bald massiv in zusätzliches Personal und entsprechende Ausbildung investiert werde. Der Bund müsse den Ländern und Kommunen im Rahmen des Konnexitätsprinzips deshalb ausreichend Mittel für Personal, Investitionen und Unterhaltskosten bereitstellen.
Über den Rat für Kulturelle Bildung
Der Rat für Kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich umfassend mit der Lage und der Qualität Kultureller Bildung in Deutschland befasst. Ihm gehören dreizehn Mitglieder an, die verschiedene Bereiche der Kulturellen Bildung repräsentieren: Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Medienpädagogik, Politische Bildung, Soziologie, Kulturelle Bildung und die Künste.
Der Rat für Kulturelle Bildung ist eine Initiative der Bertelsmann Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, Karl Schlecht Stiftung, PwC-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stiftung Mercator und der Stiftung Nantesbuch.
Kontakt: Margrit Lichtschlag
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