Anna Lübbe analysiert flüchtlings- und menschenrechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in Europa Asylsuchende auf der Basis von supra- oder internationalen Zuständigkeitsabsprachen auf andere Staaten zu verweisen. Ihre Forschung adressiert Politik und Reformgesetzgebung sowie die Gerichte als Akteure im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem.
Anna Lübbe ist Professorin für Öffentliches Recht und ADR (Alternative Dispute Resolution) sowie Ko-Direktorin des Centrums für Interkulturelle und Europäische Studien an der Hochschule Fulda. Sie ist Mitglied im Rat für Migration, im Netzwerk Migrationsrecht und im Netzwerk Flüchtlingsforschung sowie assoziiertes Mitglied in der Internationalen Asylrichtervereinigung. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, Rechtsassessorin im Rechtsamt der Stadt Freiburg und hat Ausbildungen in Mediation und systemischer Beratung absolviert.
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