Die Bundesregierung ist nach der EU-Effort-Sharing-Entscheidung und der EU-Climate-Action Verordnung rechtlich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen in den nicht vom EU-Emissionshandel erfassten Sektoren bis 2020 um 14 Prozent und bis 2030 um 38 Prozent im Vergleich zu 2005 zu senken. Dies betrifft insbesondere Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft sowie kleinere Teile von Energiewirtschaft und Industrie. Dabei gilt: Für jedes Jahr von 2013 bis 2030 ist ein Emissionsbudget festgelegt. Es steht bereits fest, dass Deutschland seine Verpflichtungen in den sogenannten „Nicht-ETS-Sektoren“ für 2013 bis 2020 verfehlen wird. Ähnliches zeichnet sich für 2021 bis 2030 ab, sofern nicht mit sehr entschiedenen Klimaschutzmaßnahmen gegengesteuert wird. Das wird zu einem ernsten Risiko für den Bundeshaushalt. Denn falls die nationalen Ziele nicht erreicht werden, muss Deutschland bei anderen EU-Mitgliedern überschüssige Nicht-ETS-Emissionsrechte kaufen, um die Unterdeckung auszugleichen. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Unterlassener Klimaschutz wird für den Steuerzahler damit zu einer teuren Angelegenheit.
Diese Studie beschreibt die Mechanismen der Nicht-ETS-Klimaschutzverpflichtungen und schätzt die Kompensationskosten bis 2030 ab. Deutlich wird, dass Deutschland seine klimapolitische Glaubwürdigkeit verliert, wenn es die EU-Klimaschutzverpflichtungen nicht ernst nimmt, gleichzeitig aber viele EU-Länder ihre Ziele erreichen. Hinzu kommt, dass die Milliarden, die aus dem Bundeshaushalt für die Kompensation der Klimaschutzverfehlungen ausgegeben werden müssen, sinnvoller in Strategien für nachhaltiges Wachstum – inklusive ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen – investiert wären.

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AutorDr. Matthias Deutsch, Matthias Buck, Dr. Patrick Graichen, Dr. Fritz Vorholz
Heraus­geberAgora Energiewende, Agora Verkehrswende
Seiten48
VeröffentlichungSeptember 2018
SpracheDeutsch

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