Pressemitteilung
Berlin, 15.08.2017

Der Bericht enthält konkrete methodische Verbesserungsvorschläge für die Weiterentwicklung der in Deutschland etablierten Berichte von Bund und Ländern.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge lebten 2016 18,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland; mehr als jeder fünfte hat damit eine Zuwanderungsgeschichte. Wie steht es um die gesellschaftliche Teilhabe dieser hier zum Teil seit Generationen lebenden Menschen? Welche Fortschritte gibt es, wo stagniert die Entwicklung, wo gibt es vielleicht auch Rückschritte? Um diese Fragen beantworten zu können und Schlussfolgerungen für die Integrationspolitik zu ziehen, ist eine gute Berichterstattung über den Stand der Integration eine wichtige Voraussetzung. Nachdem einzelne Kommunen früh eine Vorreiterrolle hatten, haben im letzten Jahrzehnt Bund und Länder ebenfalls Integrationsmonitoring-Systeme etabliert. Der SVR-Bericht beleuchtet diese Systeme sowie das entsprechende Verfahren auf europäischer Ebene.
Der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Bauer zieht das Fazit: „Dass sich in Deutschland eine solche Integrationsberichterstattung etabliert hat, ist ein klarer Fortschritt gegenüber der Zeit vor der Jahrtausendwende. Jetzt gilt es, die bestehenden Kinderkrankheiten zu kurieren und die Berichterstattung zukunftsfest zu machen.“ So basieren die staatlichen Monitorings in aller Regel vor allem auf Kennzahlen, die die sog. strukturelle Integration im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund abbilden. Dabei werden beispielsweise die Arbeitslosen- oder Erwerbstätigenquote der beiden Gruppen miteinander verglichen oder ihre Beteiligung und Abschlüsse in den verschiedenen Typen des Schul- und Hochschulsystems. „Arbeitsmarkt und Bildung sind in der Tat zentrale Bereiche für die Integration. Wir dürfen aber die Bedeutung der sozialen, kulturellen und identifikatorischen Teilhabe nicht unterschätzen. Hier sollte die Berichterstattung um empirisch fundierte Befragungen ergänzt werden, wie sie beispielsweise derzeit das SVR-Integrationsbarometer bietet“, so Thomas Bauer. Aussagekräftige Merkmale seien etwa Sprachkenntnisse oder soziale Kontakte zur Mehrheitsbevölkerung.
Der SVR-Bericht liefert zudem weitere methodische Vorschläge, um die Integrationsmonitorings zu verbessern und Integrationsverläufe abbilden zu können:

  • Die Definition der Zuwanderungsbevölkerung sollte über mehrere Monitorings stabil bleiben. Dasselbe gilt für die Kategorie der „Zuwanderungsbevölkerung“ bei allen Indikatoren innerhalb eines Monitorings. Hier sollte das Merkmal Migrationshintergrund ausschlaggebend sein; die Un­terscheidung von In- und Ausländern sollte mög­lichst nicht mehr gebraucht werden.
  • Der bisherige Indikatorenkatalog sollte auf wesentliche Kennzahlen verkürzt werden, die dann über mehrere Berichte abgebildet werden. Nur wenn dieselben Zielgruppen betrachtet und Indikatoren einheitlich verwendet werden, sind die zu verschiedenen Zeitpunkten gemessenen Werte vergleichbar.
  • Schließlich sollten Flüchtlinge als separate Kategorie bei allen Indikatoren geführt werden, um die Integrationsfortschritte von Flüchtlingen getrennt von länger in Deutschland lebenden Zuwandererinnen und Zuwanderern betrachten zu können.

„Integrationsmonitorings sind in einer Einwanderungsgesellschaft unverzichtbar; dass Bund und Länder aktuell gemeinsam über ihre Weiterentwicklung beraten, ist daher sehr zu begrüßen“, sagte der SVR-Vorsitzende, „hier sollten in der kommenden Legislaturperiode die Weichen für eine zukunftsorientierte Berichterstattung gestellt werden, aus der sich Handlungsempfehlungen für die Integrationspolitik ableiten lassen.“ Daneben bedürfe es auch weiterhin wissenschaftlicher Evaluationen, um kausale Zusammenhänge erkennen zu können und die Wirksamkeit integrationspolitischer Maßnahmen zu bestimmen.
Der SVR-Bericht 2017-1 kann hier heruntergeladen werden.
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