Pressemitteilung
Berlin, 26.06.2017

Zur Veröffentlichung des Positionspapiers erklärt der Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Thomas Bauer:
„Wir begrüßen die parteiübergreifende Diskussion zur Einführung eines Doppelpasses mit Generationenschnitt, wie ihn der SVR bereits im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen für die 18. Legislaturperiode im November 2013 vorgeschlagen hat. Dieses Modell ermöglicht, das Staatsangehörigkeitsrecht in einer Weise weiterzuentwickeln, die den Anforderungen einer modernen Einwanderungsgesellschaft gerecht wird. Der Vorzug des Modells besteht darin, eine doppelte Staatsangehörigkeit für eine oder mehrere Übergangsgenerationen zu ermöglichen und zugleich eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes zu vermeiden. Denn mit dem Generationenschnitt wird die automatische Weitergabe der Staatsangehörigkeit an die Nachfahren von Zuwanderern in den Fällen gekappt, in denen die Wanderung Generationen zurückliegt. Damit soll vermieden werden, dass über Generationen die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Vorfahren weitergegeben wird, obwohl zu diesem Land keine oder kaum mehr eine Beziehung besteht. Eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit ist somit nicht vorgesehen.
Der Doppelpass mit Generationenschnitt wird von Deutschland bereits gegenüber den eigenen, im Ausland lebenden Staatsbürgern praktiziert, ebenso von weiteren Einwanderungsländern (z. B. Kanada und Schweden). Dieses Modell könnte in seiner Grundanlage als Vorbild für das Staatsangehörigkeitsrecht anderer Staaten dienen.
Die Umsetzung eines solchen Modells sollte begleitet werden durch die Hinnahme der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit auch bei Einbürgerung, um die derzeit noch vorhandene – und kaum begründbare – Asymmetrie im Umgang mit Mehrstaatigkeit zwischen Erwerb durch Geburt und Erwerb durch Einbürgerung zu beheben.
Voraussetzung für die Einführung eines Doppelpasses mit Generationenschnitt wären politische Absprachen mit den Herkunftsländern der Zuwanderer, die gewährleisten, dass eine dauerhafte Weitergabe ihrer Staatsangehörigkeit im Ausland begrenzt wird. Derartige völkerrechtliche Verträge sind keineswegs illusorisch, das zeigen mehrere Beispiele solcher Übereinkünfte, z. B. Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Abschlüsse zwischenstaatlicher Generationenschnitt-Absprachen können auch durch zusätzliche Anreize gefördert werden.“
Das Positionspapier und Infografiken des Modells können hier heruntergeladen werden.
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