Masterstudiengang Deutsch-Türkisches Wirtschaftsrecht (Bochum)

- © Istanbul Kültür Üniversitesi
Während die Wirtschafts- und Rechtsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sehr ausgeprägt sind, besteht bei den universitären Aus- und Weiterbildungsangeboten zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen noch Nachholbedarf. Um hier einen Impuls zu setzen, fördert die Stiftung Mercator einen neuen Masterstudiengang für deutsches, türkisches und internationales Wirtschaftsrecht, der gemeinsam von der Ruhr-Universität Bochum und der Kültür Üniversitesi Istanbul organisiert wird. Das Studienangebot richtet sich vor allem an Nachwuchsjuristen mit deutsch-türkischem Migrationshintergrund.
Aufbau und Organisation
Die juristischen Fakultäten der Ruhr-Universität Bochum und der Kültür Universität Istanbul bieten den gemeinsamen Masterstudiengang seit dem Wintersemester 2011/2012 an. Studienbeginn ist jeweils der 15. September. Für die Teilnahme an dem Studiengang stellt die Stiftung Mercator in begrenzter Zahl Stipendien zur Verfügung.
Die Lehrveranstaltungen finden an der Kültür Universität in Istanbul statt und werden exklusiv für die Studierenden des Masterstudiengangs angeboten. Sie sind sowohl hinsichtlich ihres inhaltlichen Niveaus als auch didaktisch und sprachlich speziell auf diesen Teilnehmerkreis zugeschnitten. Die Veranstaltungen werden durchweg von in dem jeweiligen Fach bestens ausgewiesenen Wissenschaftlern durchgeführt. So werden jährlich elf Professoren von der Ruhr-Universität jeweils eine Woche in Istanbul unterrichten. Die kleine Gruppengröße von maximal 30 Studierenden bietet breiten Raum für Fragen Einzelner und eröffnet die Möglichkeit, individuell auf die Studierenden einzugehen. Ein dreimonatiges Praktikum und regelmäßige Vorträge von ausgewählten Referenten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik runden den Studiengang ab.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs wird den Absolventen sowohl ein Mastertitel der Ruhr-Universität Bochum als auch ein Zeugnis der Kültür Universität Istanbul verliehen.
Bewerbung
Interessierte Studierende können sich dieses Jahr bis zum 15. Juni bei der Ruhr-Universität Bochum bewerben. Der Studiengang richtet sich an Juristen, die die erste juristische Prüfung in Deutschland oder das Studium der Rechtswissenschaften an einer türkischen Universität erfolgreich absolviert haben. Es können auch Bewerber zugelassen werden, die einen gleichwertigen Abschluss an einer Universität eines Drittstaates erworben haben. Zudem müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen und türkischen Sprache nachgewiesen werden.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an: deut-tuerk-wima (at) rub.de
Ziele
Der Studiengang bietet ein maßgeschneidertes Angebot für Nachwuchsjuristen mit deutsch-türkischem Migrationshintergrund. Ziel ist es, durch die Ausbildung von herausragenden Nachwuchskräften in Wirtschaft, Rechtsanwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft ein Absolventen-Netzwerk aufzubauen, das künftig die deutsch-türkischen Beziehungen mitgestalten soll.
