Projektdurchführung
1. Förderrichtlinien
Die rechtliche Grundlage unserer Förderung besteht im Wesentlichen aus einer individuellen Fördervereinbarung, die zwischen der Stiftung Mercator und dem jeweiligen Projektpartner geschlossen wird, sowie aus unseren allgemeinen Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien stehen hier zum Download bereit:
2. Zahlplan und Mittelabruf
Unmittelbar nach dem Abschluss der Fördervereinbarung stellt der Projektpartner einen Zahlplan für die gesamte Projektlaufzeit auf, in dem festgelegt wird, welche Fördermittel zu welchen Auszahlungsterminen benötigt werden. Planungsänderungen können in Abstimmung mit der Stiftung Mercator im Verlauf des Projekts vorgenommen werden.
Spätestens vier Wochen vor den zu Projektbeginn vereinbarten Auszahlungsterminen muss die Überweisung der Mittel schriftlich angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass die Stiftung Mercator die Mittel nicht automatisch aufgrund des Zahlplans überweist, sondern nur auf ausdrückliche Mittelanforderung.
Bitte verwenden Sie für die Erstellung des Zahlplans und die Mittelabrufe das folgende Formular:
Zahlplan- und Mittelabrufformular
3. Nachweis über die Verwendung der Mittel
Die Stiftung Mercator benötigt regelmäßig Nachweise über die Verwendung der Fördermittel. Die Häufigkeit der Nachweispflicht richtet sich nach der Dauer des von uns geförderten Vorhabens:
- Bei Projekten mit einer unterjährigen Laufzeit ist innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss ein ausgefülltes Formular zur Mittelverwendung einzureichen.
- Bei Projekten mit einer überjährigen Laufzeit benötigen wir ab dem zweiten Mittelabruf einen Zwischenverwendungsnachweis zu jedem weiteren Mittelabruf-Termin sowie einen Gesamtverwendungsnachweis bis spätestens zwei Monate nach Ablauf des Projekts.
Wir behalten uns vor, über die jährlichen Nachweispflichten hinaus weitere Zwischenabrechnungen einzufordern oder vor Ort Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen.
Bitte nutzen Sie für die Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweise das folgende Formular:
4. Erstellung von Projektberichten
Um über den Fortgang des Förderprojekts informiert zu sein, benötigt die Stiftung Mercator regelmäßig schriftliche Berichte des Projektpartners. Die Häufigkeit der schriftlichen Berichterstattung richtet sich nach der Dauer des von uns geförderten Vorhabens:
- Bei Projekten mit einer unterjährigen Laufzeit ist der Projektbericht innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss einzureichen.
- Bei Projekten mit einer überjährigen Laufzeit benötigen wir spätestens nach Ablauf von 12 Monaten jeweils schriftliche Zwischenberichte. Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Projektes ist ein Projektbericht über den gesamten Projektzeitraum zu erstellen.
Bitte nutzen Sie für die Zwischen- und Abschlussberichte das folgende Formular:
Darüber hinaus behält sich die Stiftung vor, jederzeit weitere Projektinformationen anzufordern, die Projektstandorte zu besuchen und Gespräche mit Personen zu führen, die in das Vorhaben involviert sind.
5. Antrag auf Kostenerstattung
Bitte nutzen Sie für Anträge auf Honorar- und Reisekostenerstattung folgendes Formular:
